Übersicht über die Lockerungen für den Sport ab 29. Mai 2020

Liebe Sportfreunde!

Ab 29. Mai 2020 dürfen alle Sportstätten sowohl im Freiluftbereich als auch Indoor wieder für die Sportausübung betreten werden. Wir haben euch daher die wichtigsten Lockerungen und allgemeinen Empfehlungen zusammengefasst.

Die aktuellsten Informationen findet ihr außerdem auf der Homepage der Sport Austria (Bundes-Sportorganisation) unter www.sportaustria.at. Oder der Homepage des ASKÖ Salzburg – www.askoe-salzburg.at

Zusätzlich sind die jeweiligen Handlungsempfehlungen der einzelnen Fachverbände (Sportarten) einzuhalten.

 

Allgemeine Empfehlungen (ab 29. Mai 2020):

  • Abstand halten, daher gilt Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen per 29. Mai unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

  • In den Sanitärbereichen und Garderoben gilt der Mindestabstand von einem Meter. Der Mund-Nasen-Schutz kann beim Duschen abgenommen werden.

 

  • Bei der Sportausübung ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Dieser Abstand sollte nur für Ausnahmesituationen kurzfristig unterschritten werden, sodass z.B. auch das Tennis-Doppel, Faustball oder Segeln in bestimmten Bootsklassen möglich ist. Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung nicht notwendig.

 

  • Bei öffentlichen Flächen (Wiese, Park etc.) gilt ein Mindestabstand von einem Meter (wir empfehlen einen größeren Abstand) bei der Sportausübung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

 

  • Weiters kann der Abstand von einem Meter von BetreuerInnen und TrainerInnen ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei empfehlen wir aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 

  • Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe seit 15. Mai wieder geöffnet sein. Für Kantinen gelten dieselben Bestimmungen, wie für das Gastgewerbe. Ungeachtet der Benennung (Vereinsheim, Clubraum, Buffet), wird als Kantine ein Ort bezeichnet, an dem Getränke oder Speisen ausgegeben werden.

 

  • Besonderer Schutz von Risikogruppen oder Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.

 

  • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert.

 

  • Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können und die Einhaltung der Abstandsregeln zu vereinfachen, empfehlen wir geeignete Maßnahmen (wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme) zu setzen.

 

  • Bei der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.

 

  • Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen (z.B. durch Individualtraining).

 

  • Bei der Kegelbahn darf derzeit nur auf jeder 2. Bahn gespielt werden (Bahn 1, 3 und 5 oder Bahn 2,4 und 6). Die Kugeln sind nach dem Training zu desinfeszieren.

 

  • Hygieneregeln: Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.

 

  • Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere SportlerInnen ist sicher zu stellen, dass alle SportlerInnen vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Wo es möglich ist, ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen.

 

  • Alle SportlerInnen, die unsere Sportanlage nutzen, sind für die Einhaltung der Regeln eigenverantwortlich! Der ASV Salzburg übernimmt für die Einhaltung der Regeln keine Haftung. Eventuell auftretende Infektionen sind uns unverzüglich zu melden.

Der Vorstand des ASV Salzburg